Einen Notruf abzusetzen ist im Prinzip Kinderleicht. Die Notrufnummer 112, gilt dabei übrigens nicht nur in Deutschland, sondern europaweit!
Um unter Stress Hilfe anzufordern, versucht Euch zunächst kurz innerlich zu sammeln und durchzuatmen. Dann möglichst ruhig und sachlich die relevanten Informationen übermitteln. Die Leitstellen werden heutzutage eine strukturierte Abfrage der wichtigen Informationen selbst durchführen. Die erste Frage wird dabei meist den Notfallort betreffen. Die klassichen fünf W's muss man also nicht zwangsläufig auswendig kennen.
Dennoch bilden sie den Kern der relevaten Notrufinformationen. Sollte man vor dem Gespräch einen Moment übrig haben, kann es also sicher nicht
schaden, sich über den Inhalt der klassichen W's kurz Gedanken zu machen.
- Wo ist der Notfallort?
- Was ist passiert?
- Wie viele Verletzte gibt es?
- Wer meldet den Notfall?
- Wartet auf mögliche Rückfragen!
Wenn Ihr die Wohnung nicht verlassen könnt, z.B. bei einem Brand im Treppenhaus oder einer anderen Wohnung im Haus:
Weiterführende Quellen: Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) und
Immer noch sterben jedes Jahr zahlreiche Menschen durch Brände. Hauptgefahr hierbei ist der giftige Brandrauch. Gerade in der Nacht werden die Gefahren hierzu mitunter unterschätzt bzw. Risiken und zur Verfügung stehende Zeiträume für die Eigenrettung falsch bewertet.
Entgegen vielen Vorstellungen, können Brände und der sich schnell ausgebreitete Brandrauch im Schlaf nicht rechtzeitig (ohne Rauchmelder) wahrgenommen werden. Dann führen bereits wenige Atemzüge zur Bewusstlosikgeit oder die Flucht durch den dichten Rauch wird mangels Orientierung unmöglich!
Mittlerweile sind deswegen Rauchmelder in allen deutschen Bundesländern Pflicht. In Niedersachsen gilt die Rauchmelderpflicht spätestens seit dem
31.12.2015 in allen Wohnungen (siehe
§ 44 Abs. 5 NBauO)!
Der Eigentümer ist hierbei für die Installation verantwortlich. Im selbstgenutzen Wohnraum hat der Eigentümer auch die Wartung sicherzustellen. Für die Wartung in Mietwohnungen ist hingegen der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung verantwortlich, sofern dies nicht der Eigentümer selbst übernimmt.
Vorgeschrieben sind Rauchmelder mindestens in allen Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege in das Treppenhaus oder ins Freie dienen.
Dringend empfohlen wird auch der regelmäßige Funktionstest und rechtzeitige Austausch nach 10 Jahren.
Weitere detaillierte Informationen zur Rauchmelderpflicht, zur Auswahl der richtigen Rauchmelder, zu Installationsorten und zusätzliche Hintergrundinformationen könnt Ihr unter anderem unter folgender Adresse abrufen (einem Service des "Forum Brandrauchprävention e.V", unterstützt durch zahlreiche Verbände, wie z.B. dem Deutschen Feuerwehrverband):
Wenn es brennt können bereits wenige Minuten lebensentscheidend sein. Alleine wissen Kinder bei einem Brand ohne Hilfe nicht, wie sie sich vor Rauch und giftigen Gasen schützen können. Sie sind schnell verängstigt und können schlechter auf sich aufmerksam machen. Kann Ihnen kein Erwachsener mehr helfen und die Feuerwehr ist gezwungen sie aus einem fortgeschrittenen Wohnungs-/ Gebäudebrand zu retten, hilft der Kinderfinder beim schnellstmöglichen Auffinden.
Kinderfinder-Aufkleber gibt es mittlerweile von vielen Anbietern, Vereinen, Gesellschaften oder Verbänden. Sie alle sollen als leuchtende, reflektierende Aufkleber das schnelle Auffinden von Kindern im Kinderzimmer im Brandfall erleichtern. Gleichzeitig bietet es die Gelegenheit, diese mit dem Kind gemeinsam anzubringen und erste Schritte der Brandschutzerziehung damit zu verbinden.
Zum Beispiel hat die VGH in einer Gemeinschaftsaktion der öffentlichen Versicherer in Niedersachsen mit dem Landesfeuerwehrverband Niedersachsen einen solchen Kinderfinder entwickelt.
Bedingt durch die Ausbreitungseigenschaften des Brandrauches, sollte sich der Kinderfinder im unteren Drittel der Tür befinden, weil sich auch Feuerwehrleute wegen hoher Temperaturen und der
Sichtbehinderung oft gebückt oder kriechend fortbewegen müssen.
Die Kinderfinder erhält man entweder über die Versicherer/Verbände oder die Feuerwehren, sofern vorrätig.
Um eine rasche Befreiung von Insassen im Unglücksfall auch in modernen Fahrzeugen, mit stets komplexer werdender Technik, zu gewährleisten, wurden vom ADAC einheitliche Rettungskarten entworfen.
Durch die Rettungskarten und ihre Informationen kann sich die Feuerwehr in kurzer Zeit einen Überblick verschaffen, wo an der Karosserie Rettungswerkzeuge wie Spreizer und Schere anzusetzen sind, oder wie etwa eine nachträgliche Auslösung von Airbags vermieden werden kann. Aufgeführt sind hierin zum Beispiel die Positionen von Karroserieverstärkungen, Airbags, Gasdruckdämpfern, Tanks, Gurtstraffern oder der Batterie. Aber auch zusätzliche Hinweise zur Türöffnung oder der Dachabtrennung können beschrieben sein.
Die Rettungskarte bietet hierfür eine einheitliche Information in standardisierter Darstellungsweise. Es wird empfohlen sie hinter der Fahrersonnenblende anzubringen. Erhältliche Aufkleber können am Rand der Windschutzscheibe auf das Vorhandensein einer solchen Rettungskarte hinweisen. Es gibt aber auch andere Lösungen, wie etwa kleine Taschen/Kartenhalterungen zur Befestigung an der Scheibe.
Die jeweiligen Rettungskarten für euren Fahrzeugtyp findet ihr gesammelt über Websiten wie die des ADAC, aber auch bei den Fahrzeugherstellern direkt.
Mehr Informationen gibt es z.B. unter der Adressen des ADAC oder des VDA.
Freiwillige Feuerwehr Soderstorf
Adresse: Westerfeld 15, 21388 Soderstorf
Telefon: Ortsbrandmeisterin Claudia Hoffmann
0178 / 500 20 58
Stv. Ortsbrandmeister Kilian Kasch
0176 / 70 62 55 20
Mail: feuerwehr@soderstorf.de
Mail: jugendfeuerwehr@soderstorf.de
Mail: kinderfeuerwehr@soderstorf.de
Mail: Foerderverein-FF-Soderstorf@soderstorf.de